Sporthalle Weißenfels West "Inge Schanding"

Adresse:
Thomas-Müntzer-Straße 17a
06667 Weißenfels

Direktkontakt:
Tel/Fax: 03443 801122

Allgemeine Daten

  • Zuschauerkapazität: 450 Sitzplätze, 200 Stehplätze
  • Spielfläche 21,90 m x 41,65 m (803,4 m²)
  • Umkleideräume: 4
  • separate Zuschauertoiletten, sowie ein Behinderten-WC

Hallenordnung

§1 Zweckbestimmung

  1. Die Sporthalle West ist eine öffentliche Einrichtung des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels. Sie dient dem Schul- und Vereinssport.
  2. Die zeitliche Benutzung regelt der Belegungsplan.
  3. Die Nutzer der Sporthalle West unterwerfen sich den Bestimmungen dieser Hallenordnung. Sie können sich nicht darauf berufen, dass diese ihnen nicht bekannt war.

    § 2 Aufsicht

    Das Hausrecht in der Sporthalle West wird durch den Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels ausgeübt. Die Hallenwarte haben die Einhaltung dieser Hallenordnung zu überwachen. Sie haben ein Weisungsrecht gegenüber allen Hallennutzern. Bei Nichtbeachtung ihrer Anweisungen sind sie befugt, den Trainings- oder Wettkampfbetrieb sowie auch den Schulsport abzubrechen und die Nutzer zur Räumung der Sporthalle zu veranlassen

    § 3 Trainingsbetrieb/Wettspielbetrieb 
  1. Beim Trainingsbetrieb/Schulsport muss ein Übungsleiter/Lehrer dauernd anwesend sein. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Die jeweils für den Trainingsbetrieb/Schulsport Verantwortlichen sorgen für das Abschließen der Türen, Schließen der Fenster, Abstellen der Wasserhähne und Löschen des Lichtes in den Umkleidebereichen und ihnen überlassenen Vereinsräumen. 
  2. Bei Unfällen jeglicher Art ist der Übungsleiter/Lehrer für das Einleiten der Rettungsmaßnahmen verantwortlich. Er hat den diensthabenden Hallenwart darüber in Kenntnis zu setzen.
  3. Der Trainingsbetrieb/Schulsport ist rechtzeitig zu beenden, dass nachfolgende Vereine/Schulen ihre Nutzungszeit in Anspruch nehmen können.
  4. Das Betreten des Halleninnenraumes ist nur in sauberen, abriebfesten (hellen Sohlen) Hallenturnschuhen gestattet. Trainings- und Turnschuhe, die im Freien getragen werden, gelten als Straßenschuhe und sind verboten. Turnschuhe mit Noppen sind nicht gestattet. Für das Aus- und Ankleiden sind die vorgesehenen Umkleideräume zu benutzen. Der Hallenwart ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen und bei Zuwiderhandlungen oder Verweigerung der Kontrolle die Hallennutzung zu versagen.
  5. Das Rauchen und der Genuss von Alkohol und Kaugummi in der Sporthalle West einschließlich aller Nebenräume und in sämtlichen Fluren sind untersagt.
  6. Das Benutzen von Haftklebemitteln in der Sporthalle West ist verboten. Zusätzliche Markierungsarbeiten (Klebeband, Kreide, Stifte u. ä.) sind nicht gestattet. Des Weiteren dürfen abgeklebte Schuhe (Pflaster, Klebeband u. ä.) nicht benutzt werden.
  7. Wird eine vereinbarte Hallenzeit nicht genutzt, ist dies dem Hallenwart oder der Verwaltung des Sport- & Freizeitbetriebes umgehend mitzuteilen.
  8. In den Ferien bleibt die Sporthalle West für den Trainings- und Wettspielbetrieb geschlossen.

    § 4 Haftung
  1. Der Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels stellt gemäß den Vorschriften sicher, dass sich die Sporthalle West, ihre Nutzungsbereiche und die zugeordneten Geräte in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand befinden. Der Übungsleiter/Lehrer ist verpflichtet, die Räume und Geräte jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
  2. Der Verein/Schulträger stellt den Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritte für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Anlagen stehen. Der Verein/Schulträger verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels und deren Bedienstete oder Beauftragte. Der Verein hat auf Verlangen nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.
  3. Der Verein/Schulträger haftet für alle Schäden, die dem Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch die Nutzung der festgelegten Zeiten entstehen.
  4. Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
  5. Schäden die auf normalen Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. Unberührt bleibt auch die Haftung des Eigenbetriebes als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. § 836 BGB.

    § 5 Besondere Bestimmungen bei Sportveranstaltungen mit Zuschauern
  1. Für öffentliche Sportveranstaltungen hat der Veranstalter einen gut funktionierenden Ordnungsdienst einzuteilen, der für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit zu sorgen hat. Die als Ordner eingesetzten Personen müssen als solche erkennbar sein und dem Hallenwart vorgestellt werden.
  2.  
  3. Die Versorgung erfolgt über den vertraglich gebundenen Hauscaterer, Gesonderte Bestimmungen wie Hygieneverordnung, Jugendschutzgesetz, Versammlungsstättenrichtlinie bleiben von dieser Hallenordnung unberührt und sind vom Versorger bzw. Veranstalter zu beachten.
  4.  
  5. Der Veranstalter muss nach Schluss der Veranstaltung die Sporthalle West einschließlich Tribünenbereich und Nebenräume im aufgeräumten und besenreinen Zustand verlassen, sofern nicht vertraglich andere Regelungen getroffen wurden. Der Müll ist in die entsprechenden Sammelstellen zu entsorgen.

§ 6 Verbotene Verhaltensweisen 

            Es ist untersagt:

    • das Spielfeld durch Besucher zu betreten,
    • Veranstaltungen zu stören,
    • politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten/Verhalten eine rechtsradikale Haltung kund zu tun
    • nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen
    • Bereiche die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind bzw. auf die sich die jeweilige Zutrittsberechtigung nicht erstreckt, zu betreten
    • mit Gegenständen jeder Art zu werfen oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten,
    • Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Konfetti, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
    • Waren jeder Art zum Verkauf anzubieten, Werbematerial, Drucksachen, Flugblätter zu verteilen und Sammlungen durchzuführen
    • bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
    • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gebäude durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. zu verunreinigen,
    • Verkehrsflächen , Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen,
    • auf den Sitzen in den Zuschauertribünen zu stehen und zu springen,

      § 7 Verbotene Gegenstände
      Allen Besuchern, die die Sporthalle West betreten, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:
    • Waffen jeder Art,
    • Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse eingesetzt werden können,
    • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge,
    • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material sind,
    • pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Wunderkerzen etc.,
    • feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen erforderliche Gehhilfen) etc.,
    • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung (z.B. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial) dienen,
    • sperrige Gegenstände sowie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, große Taschen, Rucksäcke, Kinderwagen, (Abstellung von Kinderwagen und Rollatoren erfolgt in Abstimmung mit dem Hallenwart)
    • Laserpointer, Trillerpfeifen,
    • Fahnen- und Transparentstangen, die nicht aus Holz oder länger als 1m sind oder deren Durchmesser größer als 1,5 m sind. Mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen,
    • großflächige Spruchbänder (über 1 m²), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Konfetti etc.,
    • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG),
    • jegliche Lebensmittel, Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern,
    • Tiere jeglicher Art.

      § 8 Werbung
  1. Der Sport- & Freizeitbetrieb gestattet dem Veranstalter, zusätzlich zur bereits vorhandenen Werbung Werbeträger in der Sporthalle aufzubauen. Der Zeitraum der Aufstellung ist nur für den Wettkampfbetrieb gestattet. Der Aufbau der Werbeträger erfolgt grundsätzlich in Absprache mit dem Hallenwart. Durch den Veranstalter ist sicherzustellen, dass die zusätzlich aufgestellte Werbung weder den Hallenboden noch andere Teile der Halle beschädigt sowie nicht an den Wänden angebracht wird.
  2. Der Aufbau von Werbeträgern außerhalb der Halle sowie die Nutzung der Fahnenmaste für Werbung bedürfen der Genehmigung des Sport- & Freizeitbetriebes.
  3. Der Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels wird von jeglicher Haftung gegenüber dem Werbepartner freigestellt.

    § 9 Ordnungswidrigkeiten
  1. Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich einer Anordnung dieser Ordnung aus §§ 2,3,4,5,6 zuwider handelt.
  2.  
  3. Die Ordnungswidrigkeiten können mit sofortigem Benutzungsverbot der Sporthalle West oder mit einer Geldbuße bis 2.500,00 € geahndet werden.

    § 10 Schlussbestimmungen
  1. Die Vorstände der Vereine und sonstige Benutzer erhalten jeweils eine Abschrift der Hallenordnung. Sie sind für deren Einhaltung verantwortlich.
  2.  
  3. Die in der Sporthalle West ausgehängten Regelungen des Brandschutzes sowie die Flucht- und Rettungspläne sind einzuhalten.

    § 11 Inkrafttreten
    Die Hallenordnung für die Sporthalle Weißenfels tritt am 01.02.2020 in Kraft.                                 


    Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels

    BetriebsleiterinWeißenfels, 30.01.2020

Weitere Daten

Erdgeschoss   1. Etage  
Sportboden: 928,00 m² Empore: 195,35 m²
Zuschauertribüne: 178,50 m² Oberer Gang: 43,90 m²
Sportlergang: 37,80 m² Vereinsräume: 80,70 m²
Umkleiden: 52,50 m² Sportgeräte: 16,90 m²
Personal: 25,00 m² Lehrerzimmer: 17,20 m²
Heizungsraum: 56,00 m²    
Kasse: 5,00 m²    
Sanitärräume: 99,80 m²    
Rechnungen    
Bau/Unterhaltung R. Hoyer 03443 341121
Allg. Verwaltung C. Jacobi 03443 341115
Allg. Verwaltung S. List 03443 34110
Allg. Mail-Adresse    
Fax   03443 341123