Hallenbad Weißenfels

Karl-Hoyer-Straße 17
06667 Weißenfels

Telefon Hallenbad: 03443 801103
Fax: 03443 820462

Das Hallenbad Weißenfels ist wegen einer grundhaften Sanierung geschlossen.

Daten

  • ein Schwimmbecken 25 m  x  12,5 m mit durchgehender Wassertiefe 2,10 m
  • 5 Bahnen mit 5 Startblöcken auf einer Seite
  • kein Nicht- bzw. Lehrschwimmbecken
    (Nichtschwimmer ohne Begleitung von Erwachsenen haben keinen Zutritt)
  • getrennte Umkleidebereiche mit Duschen und Toiletten, Föhne im Eingangsbereich (kostenlose Nutzung)

Eintrittsgelder

Hinweis: Während der Ferienzeiten in Sachsen-Anhalt gibt es zusätzliche Öffnungszeiten!

Die Kassierung erfolgt über einen Kassenautomaten.
Bezahlung durch Münzen in 10 Cent; 20 Cent; 50 Cent; 1 Euro; 2 Euro sowie 5 und 10 Euro-Scheine

  • Entgelt je Stunde 2,50 €
  • Nachlöse je angefangene halbe Stunde 1,00 €
  • ermäßigtes Entgelt je Stunde 2,00 €
  • ermäßigte Nachlöse je angefangene halbe Stunde 0,50 €
  • Entgelt für 12 Karten je Stunde 25,00 €
  • Nachlöse je angefangene halbe Stunde 1,00 €
  • ermäßigtes Entgelt für 12 Karten je Stunde 16,00 €
  • ermäßigte Nachlöse je angefangene halbe Stunde 0,50 €

Das Entgelt beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 7%).

Befreiung und ermäßigtes Entgelt

  • Von Personen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres wird kein Entgelt erhoben (Befreiung)
  • Ein ermäßigtes Entgelt in den dafür vorgesehenen Fällen der Entgelttabelle entrichten Personen ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Minderjährige im Sinne der Entgelttabelle).

Allgemeine Badebedingungen der Stadt Weißenfels über die Nutzung des Freibades und des Hallenbades

vom 22. Februar 1996 (WSF-ABl. Nr. 2/1996, S. 9), geändert am 24. Juli 1998 (WSF- ABl. Nr. 7/1998, S. 6), geändert am 11. Dezember 2001 (WSF- ABl. Nr. 1/2002, S. 8), geändert am 05. Februar 2002 (WSF- ABl. Nr. 3/2002, S. 5) und geändert am 11. Mai 2005 (WSF- ABl. Nr. 5/2005, S. 10), nochmals bekannt gemacht mit Berichtigungen im WSF- ABl. Nr. 6/2005, S. 7.; geändert am 23.März 2016 (WSF-ABI-Nr. 4/2016, S. 17)

I. Benutzungsbedingungen

1. Benutzung der Bäder

1.1.  
Die Benutzung der Bäder erfolgt gegen Entrichtung eines Entgeltes, welches in der Entgelttabelle festgelegt ist.

Jeder Badegast hat vor dem Betreten der Bäder am Eingang eine Eintrittskarte zu kaufen, die ihn je nach Art der Eintrittskarte zum einmaligen (Tageskarte) oder mehrmaligen (Dauerkarte) Benutzen des Bades berechtigt. Die Eintrittskarte ist nicht auf Dritte übertragbar.

Das Betreten und Verlassen des Bades ist nur durch den Eingang des Bades gestattet.

Beim Verlassen des Freibades, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

1.2.  
Die Benutzung der Bäder im Rahmen dieser Allgemeinen Badebedingungen ist grundsätzlich jedermann gestattet. Der Zutritt ist nicht gestattet: 
a) Personen, die sichtbar unter Alkohol stehen, und Rausch- und Betäubungsmittel konsumiert haben.
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen mit ansteckenden Krankheiten.

Personen mit Hautkrankheiten und offenen Wunden ist das Benutzen der Schwimmbecken nicht gestattet. Personen mit Neigungen zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen sowie geistig Behinderten und Blinden ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet. Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht ohne geeignete Aufsichtsperson die Bäder betreten.

1.3. 
Die Bedingungen für die Benutzung der Bäder durch den Schulsport werden auf der Grundlage eines öffentlich- rechtlichen Vertrages zwischen dem Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels und dem jeweiligen Schulträger geregelt.

2. Öffnungszeiten

Die Bäder haben festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch die Betriebsleitung des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels festgelegt, der örtlichen Presse bekanntgegeben und in den Eingängen zu den Bädern sichtbar angezeigt. Durch Entscheidung der Betriebsleitung des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels kann befristet von den jeweils veröffentlichten Öffnungszeiten abgewichen werden.

3. Verhalten in den Bädern

3.1.  
Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte sowie Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in den Bädern gewährleistet sind und andere Badegäste nicht unzumutbar gestört oder belästigt werden.

3.2.  
Jeder Badegast ist verpflichtet, alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte pfleglich zu behandeln.

3.3.
Auftretende Schäden oder Verunreinigungen der Anlagen, Einrichtungen und Geräte der Bäder hat jeder Badegast bei Feststellung unverzüglich dem Badepersonal mitzuteilen.

3.4. Zur Vermeidung von Unfällen ist nicht gestattet:

- andere Badegäste unterzutauchen, in ein Schwimmbecken zu stoßen oder durch sportliche Übungen und
 Spiele belästigen,
-das missbräuchliche Benutzen von Glasgegenständen im gesamten Bad,
- das Ballspielen um den Rettungs-Turm des Freibades (innerhalb von 15 Metern)

Das erlaubte Springen vom Startblock/Sprungbrett erfolgt auf eigene Gefahr.

Wer die Schwimmbecken anders als über die vorgesehenen Treppen und Leitern betritt bzw. verlässt, handelt auf eigenes Risiko.

Die Sperrung des Sprungturmes sowie Anweisungen durch das Bäderpersonal sind zu beachten und einzuhalten.

Von der Plattform des Sprungturms darf nicht mit Anlauf gesprungen werden. Die Springer haben sich unmittelbar nach dem Sprung aus dem Sprungbereich zu entfernen. Das Unterschwimmen und Tauchen im Sprungbereich ist nicht gestattet.

Nichtschwimmer dürfen das Schwimmerbecken nur zur Schwimmausbildung unter Anleitung eines Schwimmlehrers benutzen.

Die Benutzung der Rutsche ist nur nach Freigabe durch das Bäderpersonal gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Badegast muss sich vorab vergewissern, dass der Eintauchbereich frei ist.

Die Benutzung des Wasserspielplatz und Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.

3.5. Aus hygienischen Gründen sind folgende Festlegungen einzuhalten:

- der Aufenthalt in den Schwimmbecken ist nur mit üblicher Badebekleidung zulässig,
- das Ausspucken im Schwimmbecken sowie im gesamten Bad ist nicht gestattet,
- der Verzehr von Lebensmitteln in den Schwimmbecken ist nicht erlaubt.
- jeder Badegast hat vor Betreten der Schwimmbecken, die Durchschreitebecken zu benutzen.

3.6. Verbotene Gegenstände

Allen Besuchern ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:

- Waffen jeder Art,
-  Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse eingesetzt werden können,
-  Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für    leicht entzündliche
 oder 
   gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge,
-  pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver,
 Wunderkerzen etc.,
-  feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen erforderliche   Gehhilfen) etc.,
-  mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon,  Gasdruckfanfaren),
-  Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung (z.B. rassistisches,   
 fremdenfeindliches,
   rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial) dienen,
-  sperrige Gegenstände sowie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten etc.
-  Laserpointer, Trillerpfeifen,
-  Fahnen- und Transparentstangen
-  großflächige Spruchbänder (max. 1 m²), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen,
 Konfetti etc.,
-  Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG),
-  Tiere jeglicher Art.

3.7 Lärmbelästigungen
Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Mobiltelefone, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.

3.8. Rauchen
Das Rauchen ist im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liege­wiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

3.9. Fotografieren

Das Fotografieren und Filmen anderer Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Im Bereich der Schwimmbecken ist das Fotografieren verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung. Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung sind zu beachten.

4. Zusätzliche Leistungen

Jeder Badegast kann gegen Zahlung eines Entgeltes gemäß Entgelttabelle Spiel- und Sportgeräte für den in der Entgelttabelle festgelegten Zeitraum nutzen.

5. Abstellen von Fahrzeugen

Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen zulässig.      

6. Aufsicht über die Einhaltung der Allgemeinen Badebedingungen

6.1.
Das Bäderpersonal ist befugt, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung  sowie die für die Einhaltung der Festlegungen dieser Allgemeinen Badebedingungen erforderlichen Anordnungen zu treffen. Jeder Badegast hat den Anordnungen des Badepersonals unverzüglich Folge zu leisten.

6.2.
Das diensthabende Bäderpersonal ist befugt, Badegäste aus dem Bad zu weisen, wenn sie

-  die Sicherheit und Ordnung gefährden, stören oder verletzen,
-  andere Badegäste belästigen,
-  trotz Ermahnung die Regelungen dieser Allgemeinen Badebedingungen missachten.

Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsentgeltes besteht in diesen Fällen nicht. Wer der Anweisung des diensthabenden Bäderpersonals zum Verlassen des Bades nicht folgt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Das diensthabende Bäderpersonal kann in diesem Fall die Entfernung des betreffenden Badegastes aus dem Bad unter Zuhilfenahme der Polizei veranlassen.

6.3.
Bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Badebedingungen kann die Betriebsleitung des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels Badegäste von der Benutzung des Bades bis zur Dauer eines Jahres ausschließen.

7. Fundsachen

Fundsachen sind beim Bäderpersonal zur Weiterleitung an das städtische Fundbüro (Einwohnermeldeamt) abzugeben.

8. Haftung 

8.1.  
Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

8.2.  
Für Personen-, Sach- oder Vermögensschaden haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8.3.  
Für den Verlust oder die Beschädigung der zur zeitweiligen Nutzung überlassenen Geräte gemäß Ziff. 4., hat der Badegast bzw. sein gesetzlicher Vertreter vollen Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung zu leisten. Er haftet insbesondere auch für Verlust und Beschädigung für unzulässige Weitergabe an Dritte.

Der Verlust und die Beschädigung dieser Geräte sind dem Bäderpersonal unverzüglich anzuzeigen. 

III. Inkrafttreten

Diese Änderung der Allgemeinen Badebedingungen der Stadt Weißenfels tritt am 01.06.2019 in Kraft.

Weißenfels, den 26.03.2019

Eigenbetrieb Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels

Schikorr  Betriebsleiterin

 

Bau/Unterhaltung D. K. Elison-Böckler 03443 341112
Bau/Unterhaltung R. Hoyer 03443 341121
Allg. Verwaltung C. Jacobi 03443 341115
Allg. Verwaltung S. List 03443 34110
Allg. Mail-Adresse    
Fax   03443 341123